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Irreführende Werbung für eine Alarmanlage

Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über Anbieter von Sicherheitstechnik, die irreführend für ihre Produkte werben. Im konkreten Fall hatte ein Hersteller und Anbieter von Alarmanlagen für sein „innovatives Alarmsystem“ mit dem Hinweis „Alarmsirene 130 dB, ISO 9001, entwickelt und hergestellt in Großbritannien“ geworben. Diese Werbeaussage war in mehrfacher Hinsicht irreführend.

Abofallen im Internet: neue strafrechtliche Bewertung

Die schnelle Eingabe eigener Daten auf kostenpflichtigen Internetseiten führt in vielen Fällen zu unbeabsichtigten Vertragsschlüssen. Wenn der betroffene Internet-User hierbei nicht deutlich auf die Kostenpflichtigkeit oder die Höhe der hiermit verbundenen Kosten hingewiesen wird, ist der Vertrag schon nicht wirksam zustande gekommen. Dies hindert aber die Betreiber entsprechender Internet-Seiten bislang nicht, ihren nur scheinbar bestehenden Forderungen durch massive Drohgebärden Nachdruck zu verleihen und auf diese Weise bei einer Vielzahl von Betroffenen „abzukassieren“.

Geltung der neuen Aromenverordnung

Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromenverordnung) in Kraft getreten, die nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist seit heute gilt.

Die Geltung der Aromenverordnung führt zu Änderungen bei der Kennzeichnung von Aromen. So wurde beispielsweise die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen aufgehoben. Es wird in Zukunft nur noch zwischen „Aromastoffen“ und „natürlichen Aromastoffen“ differenziert. Dies hat Auswirkungen

Verstoß gegen eBay- Grundsatz ist nicht zugleich ein Wettbewerbsverstoß

EBay-Händler dürfen nach den Grundsätzen von ebay nicht gleichzeitig mehr als drei Angebote mit identischen Artikeln anbieten. Ein Verkäufer von Autozubehör hatte jedoch sechs identische Radioblenden und Adapterkabel im „Sofort-Kaufen-Format“ auf der Internetplattform eBay angeboten und damit unstreitig gegen die eBay Grundsätze zum Einstellen identischer Artikel verstoßen. In diesem Verhalten sah ein anderer eBay-Verkäufer einen Wettbewerbsverstoß.

Erhöhung der EEG-Umlage: Irreführende Werbung von Stromanbietern mit Preisgarantien

Die Stromanbieter sind seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet, für jede an die Verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine sog. EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Damit soll die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den Strom aus erneuerbaren Energien und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Strombörse ausgeglichen werden.

LG Heilbronn untersagt Verwendung der Rohstoffgehaltsangabe „Bambus“ und „Spunpolyester“ für textile Bekleidung.

Ein Großhändler für Textilwaren, der nach Eigenangaben insbesondere die Elektronikindustrie beliefert, hatte auf seiner Internetseite für T-Shirts und Polo-Shirts, bei denen es sich um ESD-Schutzkleidung, also Kleidung zum Schutz gegen elektrostatische Aufladung handelt, mit den Bezeichnungen „Bambus“, „Spunpolyester“ und „Carbon“ geworben. Die von dem Unternehmen vertriebenen Textilien enthielten keine Bambusfasern. Es handelte sich vielmehr um ein nach dem Viskoseverfahren bearbeitetes Bambusmaterial. Die mit „6% Carbon“ beworbenen Produkte enthielten keine Carbonfaser, sondern lediglich ein graues Multifilamentgarn 4,6%, das mit Ruß gemischt war.

Ebay muss mögliche Markenrechtsverletzungen auf seiner Website nicht manuell kontrollieren

In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es u.a. um die Frage, ob eBay Bilder in Angeboten manuell kontrollieren muss, um eine mögliche Markenrechtverletzung seiner Anbieter auszuschließen. Dies hat der BGH verneint (I ZR 139/08).

Im vorliegenden Fall war der Hersteller des Kinderhochstuhls TrippTrapp der Auffassung, dass eBay keine ausreichenden und zumutbaren Maßnahmen getroffen hätte, um zu verhindern, dass markenverletzende Angebote auf ihrem Online-Marktplatz erschienen.

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