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Geldautomaten – keine Zertifizierung durch die BaFin

Ein Dienstleistungsunternehmen, das sich selbst als „führender Betreiber von Geldautomaten“ bezeichnet, bewarb die Aufstellung von Geldautomaten im Internet sowohl gegenüber Finanzinstituten als auch gegenüber den Betreibern von Spielcasinos.

Geworben wurde mit einer Übereinstimmung der Automatenaufstellung mit den Regeln der BaFin,

Sterne-Werbung für Ferienimmobilien

Im Bereich der Touristik bestehen für unterschiedliche Angebote offizielle Zertifizierungssysteme, bei denen jeweils Sterne vergeben werden. Neben den Bereichen Hotellerie und Bustouristik betrifft dies auch den Bereich der Ferienimmobilien. Hier hat sich schon seit langen Jahren ein vom Deutschen Tourismusverband (DTV) getragenes Zertifizierungssystem etabliert. Wirbt ein Anbieter von Ferienimmobilien mit Sternen oder sonstigen Hinweisen auf eine Klassifizierung, so erwartet der Verbraucher regelmäßig,

Bundesgerichtshof: Keine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels durch einen Apotheker ohne Vorlag eines Rezepts wettbewerbsrechtlich unzulässig ist (BGH, Urteil vom 08.01.2015, I ZR 123/13). Der Rechtsstreit wurde von zwei Apothekern geführt. Der Kläger beanstandete einen Verstoß gegen § 48 Arzneimittelgesetz. Danach dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden.

Malwettbewerb für Bausparkunden

Eine genossenschaftlich organisierte Bank bewarb in ihren Geschäftsräumen einen Malwettbewerb. An diesem Wettbewerb sollten alle Kunden zwischen 0 und 12 Jahren teilnehmen können, für die ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Der Malwettbewerb wurde angekündigt und beworben mit dem Hinweis „Malwettbewerb, also Buntstifte und Traumhaus schnappen und losmalen“.

Wettbewerbszentrale will Zulässigkeit von Großhandelsrabatten gerichtlich klären lassen

Die Frage, ob und in welcher Höhe der pharmazeutische Großhandel Rabatte gewähren darf, ist seit Jahren umstritten. Die Preisgestaltung des Großhandels wird durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) reguliert. § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV sieht vor, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 %, höchstens jedoch 37,80 € zzgl. eines Festzuschlags von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer erhoben werden dürfen.

Die Vorschriften der LMIV gelten ab heute verbindlich

Heute ist der Stichtag für die Geltung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung >>), abgekürzt: LMIV. Sie gilt nun in allen Staaten der EU verbindlich. Lediglich die verpflichtende Nährwertdeklaration hat noch eine Schonfrist bis zum 13. Dezember 2016.

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