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Geschützte Ursprungsbezeichnung: „Portwein“ muss aus Portugal stammen – Beschwerden über als „Port“ angebotene Likörweine aus Südafrika erreichen Wettbewerbszentrale

In letzter Zeit erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber, dass Likörweine im Weinversandhandel teilweise als „Portwein“, „Port“ oder „Porto“ beworben und vertrieben werden, obwohl die betreffenden Produkte beispielsweise aus den Rebsorten Tinta Barroca, Touriga Francesca, Touriga Nacional gewonnen werden und aus Südafrika stammen.

Portwein ist ein Likörwein, der als geschützte Ursprungsbezeichnung in der Region „Douro“ oder Region „Vila Nova de Gaia Porto“

„BaFin geprüftes Vertriebskonzept“- Werbung eines Versicherungsmaklers irreführend – Wettbewerbszentrale erhebt Klage

Wegen irreführender Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie eines selbst kreierten Logos unter Bezugnahme auf die BaFin hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Erfurt gegen einen Versicherungsmakler eingereicht (LG Erfurt, Az. 1 HK O 90/15):

Der betreffende Versicherungsmakler hatte im Internet die von ihm angebotenen Dienstleistungen, namentlich die Beratung zu Versicherungsverträgen, beworben. Dabei fand sich unter der Überschrift „ganz vorne dabei“ unter anderem der Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“.

Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung mit Zuzahlungsverzicht – OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter Zuwendungsverbot

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 9. Juli 2015, Az. 2 U 83/14) rät die Wettbewerbszentrale zur Vorsicht bei der Werbung mit einem Zuzahlungsverzicht, insbesondere bei Hilfsmitteln für Diabetiker:

Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar.

EuGH: Mineralwasser aus einem Wasservorkommen mit verschiedenen Quellen darf nur unter einem gewerblichen Kennzeichen vertrieben werden

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf ein natürliches Mineralwasser aus einem Mineralwasservorkommen mit verschiedenen Quellen nur unter einem Kennzeichen in den Verkehr gebracht werden, wenn es an allen Entnahmestellen identische Merkmale aufweist (EuGH, Urteil vom 24.06.2015, Rs C-207/14). Bei der Identifizierung eines natürlichen Mineralwassers komme dem Namen seiner Quelle oder gegebenenfalls der Angabe des Ortes seiner Gewinnung eine entscheidende Rolle zu.

Neue Regelung für die Bewerbung von Finanzanlagen in Kraft

Am 10.07.2015 sind die neuen Regelungen für die Bewerbung von Kapitalanlageprodukten durch das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden als bisher. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mit mehr Kompetenzen ausgestattet und kann im Einzelfall sogar Angebote untersagen. Neben der neu eingeführten Verpflichtung, Anlageprospekte aktuell zu halten,

Tagung der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht – LIDC-Kongress vom 1.- 4.10.2015 in Stockholm

Der diesjährige Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC) findet vom 1.-4. Oktober 2015 in Stockholm statt. Die Liga feiert in diesem Jahr ihr 85-jähriges Bestehen, wie gewohnt unter dem Motto “Wo Wettbewerb und IP sich begegnen”. Im Rahmen der diesjährigen Tagung werden folgende Hauptthemen behandelt, die nicht nur hoch brisant sind, sondern auch einen hohen Praxisbezug für Unternehmen und die anwaltliche Beratung aufweisen:

Rückblick: Wettbewerbszentrale informierte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf dem Sachverständigentag der Handwerkskammern in Bremen

„Die Werbung des Sachverständigen aus rechtlicher Sicht“ so lautete der Vortrag, den Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, auf dem gemeinsamen Sachverständigentag der Handwerkskammern Bremen, Oldenburg, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Handwerkskammer für Ostfriesland am 12. Juni 2015 in Bremen-Vegesack hielt. Zu der Veranstaltung waren etwa 100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus den unterschiedlichsten Handwerksbranchen gekommen.

OLG Stuttgart erlaubt Werbung für Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz –Wettbewerbszentrale kündigt Prüfung von Rechtsmittel in Grundsatzverfahren an

Das OLG Stuttgart hat mit der gestrigen Entscheidung die Werbung der Drogeriemarktkette Müller für die Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz für zulässig erachtet (Urteil vom 2.7.2015, Az. 2 U 148/14, nicht rechtskräftig). Der Senat hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Wettbewerbszentrale wird daher nun eingehend die Urteilsgründe prüfen und über die Einlegung der zugelassenen Revision entscheiden.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale zur „außergerichtlichen Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen“ beim 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

Unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“ fand der 66. Deutsche Anwaltstag vom 11.-13. Juni 2015 statt. Die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) des DAV richtete in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2015 unter der Moderation von Rechtsanwältin Dr. Andrea Jaeger-Lenz (Hamburg) und Rechtsanwalt Jens Fusbahn (Düsseldorf) eine 2-teilige Vortragsveranstaltung aus, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht aufzuzeigen und zu diskutieren.

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