Garnelen statt Scampi – Beanstandung der Wettbewerbszentrale erfolgreich
Nachdem die Wettbewerbszentrale jüngst eine Werbung für „Scampi“ durch unter der Bezeichnung „GOSCHSylt“ geführte Fischrestaurants beanstandet hatte, hat das abgemahnte Unternehmen sofort am 30.09.2015 reagiert und die angeforderte, durch Vertragsstrafenversprechen gesicherte Unterlassungserklärung abgegeben.