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Werbung für Mobilfunkdienstleistungen: Angabe monatlicher Kosten muss den Tatsachen entsprechen – Versteckte Preissteigerungen bergen Irreführungsgefahr

Telekommunikationsanbieter sollten bei ihren eigenen Werbemaßnahmen darauf achten, dass die Angabe monatlicher Kosten bei Laufzeitverträgen für Mobilfunkdienstleistungen den Tatsachen entspricht und insbesondere auch ein- bzw. mehrmalige Preissteigerungen korrekt und transparent dargestellt werden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale aus gegebenem Anlass hin:

Rückblick: Wettbewerbszentrale schult Augenoptiker- und Optometristensachverständige

Am 03.11.2015 tagte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen in Frankfurt am Main. Technik- und fachbezogene Themen standen ebenso auf der Tagesordnung wie „Chancen und Risiken der Sachverständigenwerbung“. Zu diesem Thema referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling vom Münchner Büro der Wettbewerbszentrale.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim „Tag der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ der Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Am 4. November fand in Chemnitz der „Tag der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ der Industrie- und Handelskammer Chemnitz statt.

Neben Informationen zum Versicherungsvertrieb der Zukunft oder den Regelungen zu Geldwäsche im Finanzdienstleistungsbereich fand vor mehr als 100 Teilnehmern auch ein Vortragsblock zum Wettbewerbsrecht statt.

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Werbung auf Facebook & Co.: Auch auf Social Media-Plattformen gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts

Immer wieder gehen bei der Wettbewerbszentrale Beratungsanfragen und Beschwerden ein, die die werblichen Angaben von Unternehmen in den sozialen Netzwerken betreffen. Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass die Lauterkeitsregeln auch auf den Social Media- Plattformen eingehalten werden müssen. Unternehmen, die sich auf diesen Plattformen bewegen, sollten daher sicherstellen, dass ihre eigenen, z.B. auf Facebook unterhaltenen Pages wettbewerbskonform sind.

Musterverfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln: Wettbewerbszentrale wird nach erstinstanzlichem Urteil Berufung einlegen

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln hat das Landgericht Aschaffenburg die Klage der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der beanstandeten Skonto-Praxis des beklagten Arzneimittelgroßhändlers abgewiesen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az. 1 HK O 24/15). Die Wettbewerbszentrale ist bestrebt, in dem Verfahren die grundsätzliche Frage klären zu lassen, ob und ggf. in welcher Höhe pharmazeutische Großhändler Apothekern Skonti auf Arzneimittel gewähren dürfen.

Update: Verfahren zur Werbung eines Augenoptikers für „Gratis-Glas“ – Wettbewerbszentrale legt nach OLG-Urteil Rechtsmittel zum BGH ein

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm um die Abgabe eines Gratis-Brillenglases durch einen Augenoptiker hat der Senat am 06.08.2015 im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil verkündet (OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-4 U 137/14 – nicht rechtskräftig): Das OLG Hamm hält – anders als erstinstanzlich das LG Dortmund – die Werbung des Optikers mit „1 Glas geschenkt!“ bzw. dem „Gratis-Glas“ für zulässig und hat deshalb die Klage der Wettbewerbszentrale unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen

Werbung und Fernsehprogramm müssen eindeutig getrennt sein – Sat.1 verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag

Ein Fernsehveranstalter verstößt gegen das Gebot Werbung von anderen Sendungsteilen eindeutig abzusetzen, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug „Werbung“ eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden

Es bleibt dabei: Gekaufte Top-Bewertung muss als Anzeige gekennzeichnet werden – jameda nimmt Berufung gegen Urteil des LG München I zurück

Im Streit um die fehlende Anzeigenkennzeichnung von kostenpflichtigen Top-Bewertungen an erster Stelle von Suchergebnissen auf der Arzt-Empfehlungsplattform www.jameda.de hat sich die Wettbewerbszentrale durchgesetzt: Sie hatte im März ein Urteil gegen die Jameda GmbH erwirkt, das nun rechtskräftig geworden ist (LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14), nachdem die Beklagte heute die Berufung zurückgenommen hat.

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T: +49 6172 12150
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