Generalanwalt beim EuGH: Kontakt-Telefonnummer zur Vertragsabwicklung im Internet darf keine kostenpflichtige 0180-Rufnummer sein
Dies hat der Generalanwalt des EuGH heute in einer Pressmitteilung (PM Nr. 124/16) bekannt gegeben. Hintergrund ist eine Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale vor dem LG Stuttgart (Az. 1 O 21/15) gegen einen Elektro- und Elektronikhändler, der Verbrauchern, die mit diesem einen Vertrag abgeschlossen hatten, zur telefonischen Kontaktaufnahme eine kostenpflichte 01805-Nummer (14 Cent/Minute aus dem Festnetz bzw. max. 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz) angeboten hatte. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen