Wettbewerbszentrale lässt einem Möbelhändler die Verwendung diverser AGB-Klauseln gerichtlich untersagen
Das Landgericht Dortmund hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem im stationären Möbelhandel tätigen Filialisten die Verwendung von mehreren Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt (LG Dortmund, Versäumnisurteil vom 27.06.2017, Az. 25 U 46/17 – nicht rechtskräftig).
