Stellenangebot: Volljurist/Syndikusrechtsanwalt (m/w) für den Lebensmittelbereich
Die Wettbewerbszentrale sucht am Standort Bad Homburg einen Volljuristen/Syndikusrechtsanwalt (m/w) für den Lebensmittelbereich in Vollzeit (Teilzeit ggf. möglich).
Die Wettbewerbszentrale sucht am Standort Bad Homburg einen Volljuristen/Syndikusrechtsanwalt (m/w) für den Lebensmittelbereich in Vollzeit (Teilzeit ggf. möglich).
Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.
In einem von der Wettbewerbszentrale gegen den Betreiber einer Vergleichsplattform geführten Verfahren wird sich das Landgericht Berlin mit der Frage befassen, ob der Betreiber des Portals die Einträge als Werbung kennzeichnen muss (Landgericht Berlin, Az. 52 O 15/17). Am 7. September 2017 findet vor dem Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung statt.
Nach einer Entscheidung des LG Köln ist es irreführend, wenn bei dem „Ausgezeichnet.org“-Logo für Online-Shops nicht hinreichend deutlich gemacht wird, dass die dem Logo zugrundeliegenden Bewertungen aus unterschiedlichen Verkaufsplattformen zusammengeführt werden
Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.
In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten
Im Hinblick auf die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Aufsichtsbehörden erste Papiere erarbeitet, die eine einheitliche Sichtweise auf Rechtsgrundlagen und Anforderungen nach den neuen Datenschutzregelungen betreffen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat diese gemeinsamen Kurzpapiere zur DSGVO jüngst veröffentlicht. Sie stehen im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Download zur Verfügung, abrufbar unter
Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen bei Komplettküchenangeboten mit Elektrohaushaltsgeräten bereits in der Werbung die Hersteller oder Marken und Typenbezeichnungen der gezeigten, im Preis inbegriffenen Elektrogeräte angegeben werden (BGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. I ZR 41/16 – Komplettküchen).
Das OLG München hat entschieden, dass „AdBlock“-Software, mit der Werbung auf Webseiten ausgeblendet werden kann, zulässig ist (Urteil v. 17.08.2017, Az. 29 U 1917/16 n. rkr.). Ein anderes Oberlandesgericht hatte in der Vergangenheit abweichend geurteilt, weswegen das OLG München die Revision zugelassen hat. Ob die Streitparteien diese beschreiten werden, bleibt abzuwarten.
Das OLG Karlsruhe ist in seiner Entscheidung vom 21.07.2017, Az. 4 U 163/16 teilweise der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt.
Der Wettbewerbszentrale lag eine Beschwerde vor hinsichtlich der Werbung eines Versandhändlers für eine vergoldete Rose. Diese Rose war von dem werbenden Unternehmen mit dem Hinweis beworben worden, dass das Produkt 24 Karat vergoldet sei. Weiter wurde für das Produkt geworben mit dem Hinweis, dass die echte Rose in Gold getaucht und auf dem Höhepunkt der Blüte in Gold konserviert worden wäre. Weiter wurde damit geworben, dass in mehreren aufwändigen Produktionsschritten die Pflanze mit dem Edelmetall (24 Karat) plattiert worden sei.
Seit vielen Jahren befasst sich die Wettbewerbszentrale mit den Belangen der Gesundheitsbranche. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Apothekenbranche. Die Rechtsberatung der Mitglieder nimmt mittlerweile breiten Raum ein, denn für Apothekenwerbung gelten nicht nur die allgemeinen Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen wie das Heilmittelwerberecht, apotheken- oder arzneimittelrechtliche Vorschriften.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen