Lebensmittel

Verbraucherschutzministerkonferenz legt Definitionen für „vegan“ und „vegetarisch“ fest – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen nicht vegane Gummibärchen vor, die als „vegan“ beworben wurden

Die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich auf Definitionen für vegane und vegetarische Lebensmittel geeinigt. Bisher waren die Begriffe nicht eindeutig definiert, sodass Rechtsunsicherheit herrschte, wie die Begriffe zu beurteilen sind. Die Europäische Kommission hat bisher den in Art. 36 Abs. 3 b der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) vorgesehenen Durchführungsrechtsakt für die freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer noch nicht erlassen.

Bundesgerichtshof: Werbung mit der Angabe „Himalaya Salz“ ist irreführend, wenn das so beworbene Salz in entferntem Mittelgebirge abgebaut wurde

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. I ZR 86/13) entschieden, dass ein als „Himalaya Salz“ bezeichnetes Produkt den informierten Durchschnittsverbraucher über die geografische Herkunft in die Irre führt, wenn das Salz tatsächlich nicht im Himalaya-Hochgebirgsmassiv, sondern in der Salt Range, einer Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab abgebaut wird.

Bezeichnung eines in Rosenheim gebrauten Bieres als „Chiemseer“ irreführend – Auffassung der Wettbewerbszentrale vom OLG München bestätigt

Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Brauereigesellschaft untersagt, ein Bier unter der Bezeichnung „Chiemseer“ anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen, sofern das Bier in Rosenheim gebraut wird (OLG München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 3187/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

LG Trier zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel: Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt werden, wettbewerbswidrig

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24.03.2016 einem Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, vegane Produkte mit den Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Das Gericht führt aus, dass der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, die Wettbewerbswidrigkeit nicht beseitige.

BGH setzt Verfahren der Wettbewerbszentrale aus – EuGH muss Frage nach der Zertifizierungspflicht von Online-Händlern mit Bio-Lebensmitteln entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2016 das Verfahren ausgesetzt, mit dem die Wettbewerbszentrale klären lassen will, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln einer Zertifizierungspflicht durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen unterliegt (BGH, Az. I ZR 243/14 – die Beschlussgründe liegen noch nicht vor). Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

OLG Stuttgart zu Herkunftsangaben bei Kultur-Champignons: Trotz Irreführung über die Herkunft ist allein das Ernteland maßgeblich für die Angabe zum Ursprungsland

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass Kulturchampignons auch dann nur mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zu versehen sind, wenn die Champignons lediglich für die Ernte nach Deutschland gefahren werden und die Aufzucht in den Niederlanden stattgefunden hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.03.2016, Az. 2 U 63/15 – nicht rechtskräftig). Für eine zusätzliche Kennzeichnung mit Hinweisen auf die Aufzucht in den Niederlanden besteht keine gesetzliche Grundlage.

Wettbewerbszentrale erneut erfolgreich gegen Mogelpackung: LG Bremen untersagt Frischkäse-Verpackung mit knapp 50% Luftanteil

Das Landgericht Bremen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 25.02.2016, Az. 9 O 408/15 – nicht rechtskräftig, einem Lebensmittelunternehmen untersagt, eine Frischkäsepackung in einer undurchsichtigen Umverpackung mit einem Gesamtinnenvolumen von 288 ml in den Verkehr zu bringen und zu bewerben, wenn der Wareninhalt lediglich 155 ml aufweist und damit ein Luftraum von 45 % besteht. Das Gericht hat die Frischkäsepackung damit als sog. „Mogelpackung“ eingestuft, da

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Werbung für Tee mit gesundheitsbezogenen Angaben: Wettbewerbszentrale rät Teehandelsunternehmen und Anbietern von Tee zur Vorsicht

Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Tee mit gesundheitsbezogenen aber auch krankheitsbezogenen Angaben ein. Die Anbieter der Tees bewerben ihre Produkte im Internet mit zahlreichen nicht zugelassenen und wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben. Vor diesem Hintergrund war die Wettbewerbszentrale gezwungen, die nachfolgenden Aussagen zu beanstanden:

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