Umweltbezogene Werbung auf Lebensmitteln – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung mit „100 % klimaneutral“ auf Tiefkühlkost untersagen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Lebensmittelunternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, für Tiefkühlkost wie Kroketten mit den Aussagen „100 % Klimaneutral“ und „der weltweit erste 100 % klimaneutrale Tiefkühl-Kartoffelspezialist. Vom Kartoffelacker bis ins Tiefkühlregal des Handels“ zu werben
