Vorsicht bei Zusatzbezeichnungen zur Berufsbezeichnung „Kosmetiker/-in“ – Werbung mit „Medizinische Kosmetikerin“ irreführend
Die Wettbewerbszentrale nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass, vor der Verwendung von problematischen Zusatzbezeichnungen zur Berufsbezeichnung „Kosmetiker/-in“ zu warnen:
Ein Ausbildungsinstitut bot eine Zusatzausbildung für Kosmetikerinnen mit dem Schwerpunkt „Medizin“ an. Der Inhalt des Kurses wurde umschrieben mit „Typologie, Akneformen“ und ähnlichem. Zudem wurde der Eindruck vermittelt, die Absolventin der Kurse könne sich als „medizinische Kosmetikerin“ bezeichnen.
