„Rabatt auf alles – ausgenommen Werbeware“ – Werbung im Möbelhandel auch vom OLG Karlsruhe verboten
Die Rechtsprechung zur Rabattwerbung im Möbelhandel mit dem einschränkenden Zusatz „ausgenommen Werbeware“ hat sich weiter gefestigt:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24.10.2007 (Az. 6 U 68/07) einem großen Möbelhandelsunternehmen untersagt, im Rahmen einer Rabattwerbung die Formulierungen „Werbeware“ sowie „in Prospekten und Anzeigen beworbenen Waren“ zu verwenden.