Bundesgerichtshof: Versandhändler muss auf Gewährleistungsrechte nur hinweisen, wenn sie von den gesetzlichen abweichen
Nach einem aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: I ZR 22/05) muss ein Versandhändler, der keine abweichenden vertraglichen Gewährleistungsrechte vereinbart, seinem Produkt weder die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen beifügen noch auf die Geltung der gesetzlichen Regelungen hinweisen.