Einzelhandel

Werbung im Möbelhandel: Rabatt „auf alles *“ oder eher „Rabatt auf fast gar nichts“? – Bestrafungsantrag der Wettbewerbszentrale erfolgreich

Das Landgericht München II (Az. 1HK O 2467/06 vom 11.05.2007 – nicht rechtskräftig -) hat gegen ein Unternehmen einer überregional tätigen Möbelhandelsgruppe eine Ordnungsstrafe in Höhe von 20.000,– € festgesetzt.

Das Unternehmen hatte blickfangmäßig hohe Rabatte („25% auf alles*“) beworben. Tatsächlich waren in der Fußnote Produkte von zahlreichen Markenherstellern und „Werbeware“ von der Rabattierung ausgenommen.

Unklare Rabattwerbung eines Küchenhändlers untersagt – Landgericht Ulm bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Werbung eines Küchenhändlers für Rabattangebote bis zu 50 % gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 01.12.2006 (Az. 10 O 129/06 KfH – nicht rechtskräftig) bestätigt, dass das die Werbeaussagen des Küchenhändlers nicht transparent und damit wettbewerbswidrig sind.

Wettbewerbszentrale lässt Rabattwerbung eines Orientteppichhändlers in Singen gerichtlich verbieten

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren mit Urteil vom 09.11.2006, AZ: 8 O 17/06 KfH, entschieden, dass die Werbung für Preisvorteile bis zu 72 % „ab heute“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, weil die Reduzierung nicht von dem unmittelbar zuvor verlangten Preis vorgenommen worden war.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de