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Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ in der Werbung nicht immer zulässig

Das Herausstellen eines „Diploms“ in der Werbung ist eine beliebte Methode, um besondere Fachkompetenz und Seriosität des Werbenden zu unterstreichen. Wird jedoch in der Werbung auf ein „Diplom“ hingewiesen, obwohl beispielsweise ein entsprechender Diplom-Studiengang gar nicht existiert oder der Werbende eine entsprechend anerkannte Prüfung nicht abgelegt hat, ist das irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Oberverwaltungsgericht Münster: Apotheke darf sich nicht als „Internationale Apotheke“ bezeichnen – 20.12.2006

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 11.12.2006 entschieden, dass die Bezeichnung einer Apotheke als „Internationale Apotheke“ irreführend und deshalb unzulässig ist. Eine „Internationale Apotheke“ sei aus der Sicht des Verbrauchers eine Apotheke, die gängige ausländische Arzneimittel in nennenswertem Umfang vorhalte.

Werbung mit Auszeichnung „1a Augenoptiker 2005“ wettbewerbswidrig – Brancheninformationsdienst als Anstifter verurteilt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.11.2006 (Az. I.-20 U 14/06) die vom Brancheninformationsdienst „markt intern“ angekündigte Vergabe einer Auszeichnung „1a Augenoptiker 2005“ als irreführend untersagt und damit die erste Instanz bestätigt.

Unternehmer darf seinen Angestellten Krankenkasse nicht vorschreiben -Wettbewerbszentrale beanstandet entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag

Ein Unternehmer darf Angestellten nicht vorschreiben, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied sind. Das Landgericht Nürnberg untersagte daher auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Arbeitgeber, bereits in den Arbeitsverträgen die Mitgliedschaft in der AOK Bayern festzuschreiben

Streit um Praxissoftware – LG Koblenz verbietet Werbefassung für Versandapotheke

Das Landgericht Koblenz hat mit erst jetzt veröffentlichtem Urteil vom 18. 10. 2005 – 1 HK.O 165/05 – einem Vertreiber von Praxissoftware untersagt, ein Programm-Modul zu integrieren, durch das direkt aus der Praxissoftware Gutscheine für die Versandapotheke DocMorris ausgedruckt oder Rezepte direkt an die Versandapotheke weitergegeben werden können.

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