Krankenkassenwerbung kann weiterhin von Zivilgerichten überprüft werden – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung durch den Bundesgerichtshof –
Der Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Beschluss vom 9. November 2006 (Az. BGH I ZB 28/06), der erst jetzt veröffentlicht wurde, entschieden, dass Wettbewerbsverbände und private Krankenkassen auch weiterhin gegen unzulässige Krankenkassenwerbung vorgehen können.