Gesundheitshandwerk

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Rückblick: Sachverständigentagung für zahntechnische Sachverständige – Wettbewerbszentrale stellt werberechtliche Regelungen vor

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat anlässlich der Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln am 21. März 2017 die von ihm betreuten öffentlich bestellten Sachverständigen zu einer Sachverständigentagung eingeladen. Es war die 3. Tagung dieser Art die speziell für Sachverständige des Zahntechniker-Handwerks durchgeführt wurde.

Nach der Eröffnung und Begrüßung durch das Vorstandsmitglied, Herrn Zahntechnikermeister Klaus Bartsch, informierte Frau Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom Institut für Sachverständigenwesen zum Thema

Aktuelles zum Sachverständigenwesen

Im Anschluss daran referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale zum Thema

Mit Sachverstand werben – werberechtliche Regelungen.

Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Unzulässige Empfehlungen im Verhältnis Arzt – Leistungserbringer

Wenn Ärzte und Hilfsmittelerbringer, wie z.B. Hörakustiker, Augenoptiker oder Sanitätshäuser, zusammenarbeiten, müssen dabei vor allem auch berufsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Kooperation nicht immer berücksichtigt werden, zeigen die folgenden Sachverhalte, zu denen die Wettbewerbszentrale kürzlich Beschwerden erhalten hat:

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft gewinnen Heil- und Hilfsmittel zunehmend an Bedeutung. Hilfsmittel wie z.B. Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte oder auch Brillen sollen Versicherten helfen, ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Um das Niveau der Versorgung mit Heil- oder Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen noch einmal überarbeitet. Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- oder Hilfsmittelversorgung (HHVG) in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und beschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

BGH zur Tätigkeit von Hilfsmittelerbringern in den Räumlichkeiten einer Facharztpraxis – Handwerksrecht und ärztliches Berufsrecht zu beachten

In den Leitsätzen seines Urteil vom 16.06.2016 (Az. I ZR 46/15 – Sporthopaedicum) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Hinblick auf ein Unternehmen, das Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks sowohl an einem Ort in einem Sanitätshaus als auch an einem anderen Ort innerhalb einer orthopädischen Praxis erbringt, festgestellt, dass die Raumnutzung in der Arztpraxis keinen Nebenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 1 Handwerksordnung (HWO) darstellt, der bei einem nur unerheblichen Umfang der handwerklichen Tätigkeit vom Gebot der Meisterpräsenz befreit wäre.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Rückblick: Wettbewerbszentrale informiert bei der 4. Gesundheitskonferenz der Handwerkskammer Ulm über verbotene Zuwendungen und das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen

Den besonderen Belangen der Gesundheitshandwerke diente die nun schon zum vierten Mal von der Handwerkskammer Ulm durchgeführte Gesundheitskonferenz. Vor mehr als 50 Teilnehmern u.a. aus den gesundheitshandwerklichen Sparten Augenoptik, Hörgeräteakustik, Zahntechnik, Orthopädietechnik hielt Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, nach Begrüßung durch den Präsidenten der veranstaltenden Kammer Joachim Krimmer und den Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages Oskar Vogel das Einführungsreferat.

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