Irreführende SCHUFA-Belehrung eines Inkassounternehmens – Wettbewerbszentrale klagt in Grundsatzverfahren auf Unterlassung
Sowohl unter dem Gesichtspunkt der unsachlichen Einflussnahme als auch wegen Irreführung hat die Wettbewerbszentrale eine Praxis zur Verwendung einer SCHUFA-Belehrung durch ein Inkassounternehmen beanstandet und jüngst Klage zum Landgericht Köln erhoben (LG Köln, Az. 33 O 227/15): Das beklagte Inkassounternehmen hatte – trotz erfolgten Widerspruchs des Schuldners gegen eine Forderung – in weiteren Mahnschreiben über eine mögliche Weitergabe seiner Daten an die SCHUFA belehrt.