SCHUFA-Drohung bei Kündigung des Girokontos – Bank verpflichtet sich zur Unterlassung
Eine Bank drohte im Rahmen des von ihr versandten Kündigungsschreibens zu einer Kontoverbindung dem Kunden eine Meldung an die SCHUFA Holding AG für den Fall an, dass sich nach Ablauf der Kündigungsfrist zum 12.05.2017 ein Sollsaldo auf dessen Konto ergebe. In dem Kündigungsschreiben wurde darüber hinaus sowohl die Abgabe an ein Inkassounternehmen als auch die Meldung der Forderungsübergabe an das Inkassounternehmen an die SCHUFA Holding AG angedroht.