LG Düsseldorf: Die Nutzung des Like-Buttons auf der Unternehmer-Webseite verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Medienberichten zu Folge hat das LG Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Peek & Cloppenburg entschieden, dass die Nutzung des Like-Buttons von Facebook auf der Webseite des Unternehmens gegen das Datenschutzrecht verstößt und damit wettbewerbswidrig ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15).