Die Europäische Kommission, die auf EU-Ebene auch die Kartellbehörde ist, hat eine Untersuchung gegen Unternehmen in verschiedenen Branchen eingeleitet. Die Unternehmen stünden im Verdacht, im grenzüberschreitenden Online-Handel kartellrechtswidrige Verhaltensweisen einzusetzen. Dies teilte die Kommission in einer Pressemitteilung Anfang Februar mit.
Hintergrund ist, dass immer mehr Waren und Dienstleistungen über das Internet gehandelt würden, der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der Europäischen Union dagegen nur langsam wachse. Die EU-Kommission macht dafür nicht nur rechtliche Hindernisse verantwortlich, sie hat auch den Verdacht, dass Unternehmen selbst durch kartellrechtswidrige Praktiken Hürden für den grenzüberschreitenden Online-Handel errichten. Sie hat daher drei Branchen herausgesucht, in denen sie das Verhalten der Unternehmen auf mögliche Kartellrechtsverstöße untersuchen will.
In der Branche der Unterhaltungselektronik geht die EU-Kommission der Frage nach, ob Hersteller die Möglichkeit der Online-Einzelhändler einschränken, ihre eigenen Preise selbst festzulegen. Im Bereich online vertriebener Videospiele sieht sie Verbraucher daran gehindert, digitale Inhalte wie PC-Videospiele aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu beziehen, weil sie nicht in dem Land des Anbieters wohnhaft sind oder sich nicht dort aufhalten, sondern vom Standort des Unternehmens aus gesehen aus dem Ausland bestellen. Man spricht in diesen Fällen von Geoblocking. Schließlich prüft die EU-Kommission Vereinbarungen zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern und Hotelbetreibern. Dabei geht es um die Frage, ob Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes diskriminiert werden, indem ihnen nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt werden und sie die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen können.
Vertikale Preisbindung, Geoblocking und Diskriminierung sind damit die Schlagworte, unter denen die Kommission die Untersuchung durchführt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Verdachtsmomente erhärten und die Unternehmen tatsächlich kartellrechtswidrig gehandelt haben.
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wn
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