Dienstleistungen & freie Berufe

Irreführende Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ – CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel

Das Landgericht Stendal hat jüngst die Werbung für Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis „CE-geprüft“ für irreführend gehalten (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) und ist damit der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil diese suggerierte, eine neutrale Stelle hätte die Qualität der beworbenen Produkte überprüft, was aber tatsächlich nicht der Fall war.

Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „TÜV“ kann wettbewerbswidrig sein

In jüngster Zeit hat die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden aus der Wirtschaft erhalten, wonach Tankschutzbetriebe die Bezeichnung „TÜV“ in irreführender Weise verwenden. Die betreffenden Unternehmen hatten für ihre Leistungen z.B. in Branchenbüchern mit „Tankraumsanierung – Tankreparaturen – TÜV-Abnahmen …“ oder ähnlich geworben. Tatsächlich wurden die beworbenen TÜV-Leistungen aber gar nicht

Wettbewerbszentrale: Irreführende Werbung mit Gütesiegeln effizient unterbinden – Sicherheit im Internet im Interesse von Anbietern und Verbrauchern stärken

Werbung mit Gütesiegeln oder Qualitätsauszeichnungen wird branchenübergreifend für Unternehmer immer wichtiger, um die Sicherheit ihres Onlineshops oder der angebotenen Produkte zu dokumentieren und dadurch das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Insbesondere im Internet verwenden Händler gerne die von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel wie beispielsweise das Trusted Shops- oder das Safer Shopping-Siegel des TÜV Süd – allerdings nicht immer in rechtmäßiger Weise.

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht – Mehr Sicherheit im Online-Handel

Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.

Wettbewerbswidrige Angebote auf der Plattform my-hammer.de: Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI erneut gerichtlich untersagt

Mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.07.2008 (Az. 312 O 228/08) wurde erneut einem Architekturbüro untersagt, die Mindestsätze der HOAI auf der Internetplattform my-hammer.de zu unterschreiten (vgl. hierzu die News der Wettbewerbszentrale vom 22.10.2007 „Verstoß gegen HOAI-Mindestsätze auf www.my-hammer.de – Planungsbüro zu Ordnungsgeld verurteilt“).

Verschleierte Kosten bei Inanspruchnahme eines Schlüsselnotdienstes – Wettbewerbszentrale lässt Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln gerichtlich untersagen

Die Wettbewerbszentrale hatte einige Klauseln aus den Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes als unwirksame Leistungsbestimmungsklauseln beanstandet. Nach dem Landgericht Dortmund gab ihr nun auch das Oberlandesgericht Hamm recht und untersagte die Verwendung einiger Klauseln.

Wettbewerbszentrale: Provisionsangebote von Sachverständigen gegenüber Kfz-Werkstätten wettbewerbswidrig

Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass in der Kfz-Branche Provisionsangebote von Sachverständigen immer wieder einmal Anlass zur Beanstandung geben:
Um sich Aufträge zu verschaffen, bietet mancher Sachverständige den Inhabern von Autohäusern oder Kfz-Werkstätten eine „Provision“ oder „Aufwandsentschädigung“ für die Vermittlung eines Gutachtenauftrages an.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de