Irreführende Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ – CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel
Das Landgericht Stendal hat jüngst die Werbung für Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis „CE-geprüft“ für irreführend gehalten (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) und ist damit der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil diese suggerierte, eine neutrale Stelle hätte die Qualität der beworbenen Produkte überprüft, was aber tatsächlich nicht der Fall war.
