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Europäische Kommission gibt Überblick über Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten zum Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“

Die Europäische Kommission (DG Sanco) hat zu dem Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ mehr als 300 Stellungnahmen von wissenschaftlichen Einrichtungen sowie unterschiedlichen Verbraucher- und Wirtschaftsorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Auch die Wettbewerbszentrale hatte seinerzeit hierzu ihre Stellungnahme an die Kommission übermittelt.

Deutscher Rechtstag für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel am 16.11.2007 – Wettbewerbszentrale mit Vortrag vertreten

Anlässlich des diesjährigen Deutschen Rechtstags für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, welcher am 16.11.2007 in Frankfurt am Main stattfindet, wird auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag vertreten sein:

Zum Thema „Verkauf von Lebensmitteln / Nahrungsergänzungsmitteln in Arztpraxen“ wird Rechtsanwältin Christiane Köber, Expertin bei der Wettbewerbszentrale für das Wettbewerbsrecht im Bereich Gesundheitswesen, referieren.

Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf der IAA in Frankfurt a. M. vertreten

Auf Einladung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet die Wettbewerbszentrale auch in diesem Jahr im Rahmen der Internationalen Automobilausstellung (IAA) am 17.09.2007 einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht das Sachverständigenwesen betreffend.

Neue EU-Spirituosenverordnung – Pfälzer Weinbrand, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkischer Obstler und andere geographische Ursprungsbezeichnungen zukünftig besser geschützt

In Erster Lesung hat das Europäische Parlament am 19.06.2007 die neue EU-Spirituosenverordnung verabschiedet, die voraussichtlich im September endgültig vom Ministerrat angenommen werden wird. Mit ihr wird das geltende EU-Recht bezüglich Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und Schutz bestimmter Spirituosen aktualisiert und an neue technische Entwicklungen sowie an die Regelungen im Rahmen der WTO angepasst.

Landgericht Dortmund untersagt unwirksame Klauseln in Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale, die zahlreiche Beschwerden bezüglich der Ausgestaltung von Auftragsformularen eines Schlüsseldienstes erhalten hatte, hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 13.07.2007 (Az. 8 O 370/06 – nicht rechtskräftig) einen Schlüsseldienst zur Unterlassung der Verwendung verschiedener Klauseln in Auftragsbestätigungen und Rechnungsformularen verurteilt.

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