Im Rahmen des diesjährigen Jahreskongresses der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC) vom 27.- 30.09.2007 diskutieren Experten für das Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und das Kartellrecht über aktuelle rechtspolitische Fragen:
Zum Einen soll geklärt werden, unter welchen Umständen Unternehmen geschützte Informationen preisgeben müssen. Die rund 100 Juristen aus der ganzen Welt nehmen dafür ein Urteil des EuG zum Anlass, wonach das Unternehmen Microsoft gezwungen wird, seine Software und Baupläne gegenüber Wettbewerbern offenzulegen. Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung zu den Umständen, unter denen Unternehmen mit Zwangslizenzen rechnen müssen. Die LIDC will das ändern und im Rahmen des Jahreskongresses praxisgerechte Lösungsvorschläge erarbeiten, die dann auch nationalen und internationalen Institutionen wie der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Das jüngste Urteil des EuG verdeutliche, wie wichtig der Schutz des Wettbewerbs in globalen Märkten sei, meint Dr. Wolfgang Rehmann, Präsident der LIDC. Die von den nationalen und internationalen Arbeitsgruppen erstellten Berichte stellten die Grundlage für Vorschläge praxisgerechter Lösungen dar, an denen in Catania intensiv gearbeitet werde.
Zum Anderen untersuchen die Experten aufgrund der zunehmenden Bedeutung von sportlichen Großereignissen wie der Fußball Weltmeisterschaft 2006, ob das so genannte Ambush-Marketing gesetzlichen Regelungen unterliegen sollte und gegebenenfalls wie derartige Regelungen ausgestaltet werden könnten. In vielen Mitgliedstaaten existieren bisher keine speziellen Vorschriften zum Ambush- oder Guerilla-Marketing.
Die LIDC mit Sitz in Genf wurde 1930 gegründet. Sie zählt zu den weltgrößten, unabhängigen, wissenschaftlichen Vereinigungen für Wettbewerbsrecht und hat rund 1500 Mitglieder.
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der LIDC vom 20.09.2007 >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung eines Möbelhauses für einen „Schautag“ am Sonntag ohne Hinweis auf ausbleibende Verkaufsaktivität als wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für dynamischen Stromtarif
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“