Um das erklärte Ziel der Europäischen Union, CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 20% zu verringern, zu erreichen, hält das Europäische Parlament Maßnahmen des Gesetzgebers für erforderlich. Dies geht aus dem gestrigen Pressebericht des Parlaments zur Abstimmung im Rahmen der Plenarsitzung in Straßburg hervor.
Neben strengen Bußgeldern für Hersteller und Importeure pro verkauften Wagen bei Überschreiten der festgelegten Emissionsobergrenzen fordert das Parlament u. a. auch eine stärkere Regulierung der Werbung für Pkws. Es empfiehlt „obligatorische und einheitliche Mindestanforderungen für die Angabe des Kraftstoffverbrauchs (l/100km) und der CO2-Emissionen (g/km) von Neufahrzeugen in den Fahrzeugen und in der Werbung, in allen Marketing- und Verkaufsförderungsbroschüren und in Ausstellungsräumen in einem für den Verbraucher gut sichtbaren, leicht verständlichen und möglichst durch unterschiedliche Farbgebung unterstützten Format“.
Darüber hinaus sollen mit einem verbindlichen Werbekodex „irreführende umweltschutzbezogene Werbeaussagen“ verboten werden: Ähnlich wie bei Gesundheitswarnungen auf Zigarettenschachteln sollen 20% der Werbefläche für ein Neufahrzeug für Informationen über den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß genutzt werden.
In Deutschland gilt bereits eine Kennzeichnungspflicht für Pkws: Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sieht vor, dass bei der Ausstellung von Pkw, dem Kauf- oder Leasingangebot oder in der Werbung Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen unter Einhaltung bestimmter Formalien zu machen sind. Diese Verordnung diente seinerzeit der Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen.
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