Landgericht Düsseldorf: Ausschluss von Schnittstellenkontrollen in AGB eines Logistikunternehmens unzulässig – Paketbeförderung muss kontrolliert werden
Mit Urteil vom 04.03.2009 hat das Landgericht Düsseldorf einem großen national tätigen Logistikunternehmen die Verwendung einer AGB-Klausel untersagt, wonach das Unternehmen bei der Sammelbeförderung von Paketsendungen eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen ausschloss (Az. 12 O 660/07 – nicht rechtskräftig).