Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am morgigen Samstag werden u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Mit dieser Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen soll die Vergleichbarkeit der Angebote der Fluggesellschaften gewährleistet werden.
Weiterhin dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis der Kunden keine optionalen Zusatzgebühren in Rechnung gestellt werden. Preisliche Diskriminierungen von Reisenden aufgrund ihres Wohnsitzlandes oder ihrer Nationalität werden untersagt.
Die Wettbewerbszentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preisbestandteile umfasst. Sie hatte sich bereits im Jahr 2006 für mehr Transparenz bei der Flugpreiswerbung ausgesprochen und die Branche auf das Problem aufmerksam gemacht. Etliche Airlines hatten schließlich nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben (siehe News der Wettbewerbszentrale vom 28.08.2007 „Flugpreiswerbung – Weitere Airline verpflichtet sich zur Unterlassung intransparenter Flugpreise). Dies entspricht auch der jüngsten Rechtsprechung zu Flugpreisen (LG Frankfurt am Main, WRP 2008, S. 523 ff.).
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 30.10.2008 >>
Verordnung Nr. 1008/08 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung, ABl. L 239 vom 31.10.2008)
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