Marktplatzriese Amazon: BKartA verbietet Preiskontrolle der Händler
Das Bundeskartellamt (BKArtA) hat heute im Verfahren gegen Amazon wegen des Verdachts unzulässiger Preiskontrollmechanismen der
Das Bundeskartellamt (BKArtA) hat heute im Verfahren gegen Amazon wegen des Verdachts unzulässiger Preiskontrollmechanismen der
Wie die Europäische Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 27.01.2026 bekannt gab, wurden gegen den Gatekeeper
Fünf Jahre, fünf Internet-Riesen: Seit Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt insgesamt fünf Mal
Im November verkündete die EU-Kommission die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gegen Alphabet (Google) wegen möglicher Verstöße
Das Landgericht Köln hat einem Hersteller von Schul- und Sportbedarfsartikeln wie Schulranzen und Rucksäcken auf Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale die Verwendung mehrerer Klauseln wegen Unwirksamkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt (Urteil v. 11.07.2018, Az. 26 O 128/17, n. rkr.).
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxuskosmetika seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben (Urteil v. 12.07.2018, Az. 11 U 96/14 (Kart) n. rkr.).
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein pauschales Verbot, die Funktionalität von Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen, im selektiven Vertriebssystem unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2017, Az. KVZ 41/17). Der Sportartikelhersteller ASICS hatte eine entsprechende Klausel in die Verträge seines „Vertriebssystem 1.0“ aufgenommen.
Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,
Der EuGH hat heute grundlegend zur Zulässigkeit von sog. Plattformverboten entschieden. Nach der heutigen Entscheidung kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen (Rs. C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH).
Zum Sachverhalt
In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):
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