Home Weitere Themen Kartellrecht

Kartellrecht

BGH: Kein Per se-Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen im selektiven Vertriebssystem – Entscheidung des Kartellsenats zum „Vertriebssystem 1.0“ des Sportartikelherstellers ASICS

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein pauschales Verbot, die Funktionalität von Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen, im selektiven Vertriebssystem unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2017, Az. KVZ 41/17). Der Sportartikelhersteller ASICS hatte eine entsprechende Klausel in die Verträge seines „Vertriebssystem 1.0“ aufgenommen.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern im Rahmen eines selektiven Vetriebssystems den Verkauf bei Amazon untersagen

Der EuGH hat heute grundlegend zur Zulässigkeit von sog. Plattformverboten entschieden. Nach der heutigen Entscheidung kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen (Rs. C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH).

Zum Sachverhalt

Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de