EU-Recht/Internationales Recht

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Onlinehandel mit Lebensmitteln: Wettbewerbszentrale rät zur Angabe der Pflichtinformationen nach der LMIV – Pflichtinformationen auch im Fernabsatz erforderlich

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Online-Händlern, die Lebensmittel an Endverbraucher abgeben, ihren Web-Shop dahingehend zu überprüfen, ob die Vorschriften der LMIV eingehalten werden und erforderlichenfalls Nachbesserungen vorzunehmen.

Denn: In jüngster Zeit erhält die Wettbewerbszentrale immer wieder Anfragen und Beschwerden über die Nichteinhaltung von Informationspflichten bei Lebensmitteln im Online-Handel.

Tagung der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht – LIDC-Kongress vom 1.- 4.10.2015 in Stockholm

Der diesjährige Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC) findet vom 1.-4. Oktober 2015 in Stockholm statt. Die Liga feiert in diesem Jahr ihr 85-jähriges Bestehen, wie gewohnt unter dem Motto “Wo Wettbewerb und IP sich begegnen”. Im Rahmen der diesjährigen Tagung werden folgende Hauptthemen behandelt, die nicht nur hoch brisant sind, sondern auch einen hohen Praxisbezug für Unternehmen und die anwaltliche Beratung aufweisen:

EuGH: Auch nur das einmalige Verhalten eines Gewerbetreibenden gegenüber einem einzelnen Verbraucher kann eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2015, Rs. C-388/13, entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als „irreführende Geschäftspraxis“ im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG einzustufen ist, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzelnen Verbraucher betrifft.

Die Monsterbacke geht in die nächste Runde – kein Ende in Sicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Februar 2015 entschieden, dass der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health Claims Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Der BGH hat die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, damit das Gericht Feststellungen dazu trifft, inwieweit auf dem Produkt Hinweise nach Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung hätten gegeben werden müssen. Die Hinweise betreffen beispielsweise

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

EUGH beantwortet Vorlagefrage zur Auslegung der Richtlinie über elektrische Betriebsmittel

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Hersteller dessen CE-Kennzeichnung von Steckverbindergehäusen beanstandet (F 5 0356/10). Es handelt sich dabei um Gehäuse, die in der Industrie verwendet werden und nach Vervollständigung mit elektrischen Bauteilen des Gehäuseherstellers oder auch von Fremdanbietern vervollständigt in Industrieanlagen eingebaut

BGH sieht „Probiotik“ und „Praebiotik“ als gesundheitsbezogene Angabe an

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.02.2014, Az. I ZR 178/12 – Praebiotik) handelt es sich bei der Angabe „Praebiotik® + Probiotik® Mit natürlichen Milchsäurekulturen – Praebiotik® zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ um eine gesundheitsbezogene Angabe nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung).

EuGH erleichtert den Widerruf von Lebensversicherung

Auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs hat der EuGH festgestellt, dass die deutsche Regelung in § 5a Versicherungsvertragsgesetzes den Lebensversicherungsrichtlinien der EU entgegensteht (Urteil Rs. C-209/12). Hiernach erlischt für den Kunden, das Recht zum Widerspruch generell ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie, auch wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

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