Grundsatzfrage für Mineralwasserbranche geklärt: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen Vorgaben der Health Claims Verordnung einhalten – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück
Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an den Vorgaben der Health Claims Verordnung messen lassen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.01.2017, Az. I ZR 257/15, in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Mineralwasserunternehmens zurückgewiesen