EuGH: Nationale Gerichte müssen von Amts wegen allgemeine Geschäftsbedingung in Verträgen zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden auf Missbräuchlichkeit prüfen
Missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen, sind von den nationalen Gerichten von Amts wegen zu prüfen. Dies ergibt sich, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aus der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Dort ist geregelt, dass missbräuchliche Klauseln in Verträgen, die ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, den Verbraucher rechtlich nicht binden.