Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 13. Mai 2009 in Bad Homburg
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Der Bundestag hat gestern in 2. und 3. Lesung einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Bislang ist nach geltendem Recht Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ausdrücklich verboten (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Das gestern beschlossene Paket beinhaltet folgende Neuregelungen:
Wie der Bundesgerichthof (BGH) gestern mitgeteilt hat, sind die Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten.“ sowie „Abbildungen ähnlich.“ in dem Katalog eines Mobiltelefonanbieters AGB-rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 04.02.2008, Az. VIII ZR 32/08). Der Kläger, ein Verbraucherverband, hatte in Bezug auf den Katalog eines Mobiltelefonanbieters einen Hinweis unterhalb der beworbenen Produkte
Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
Mit gestern veröffentlichtem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die an die Allgemeinheit gerichtete Werbung mit der Aussage „Telefonieren für 0 Cent!“ nur dann hinreichend transparent ist, wenn auch die Kosten für die Bereitstellung des Telefonanschlusses sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren angegeben werden (Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 139/05).
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.10.2008 (Az. 6 U 176/07) die erstinstanzliche Entscheidung (siehe Pressemitteilung vom 10.09.2007) zum so genannten Slamming bestätigt: Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist wettbewerbswidrig.
Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
Die Bundesregierung hat am heutigen Tag einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen.
Das Paket beinhaltet geplante Neuregelungen
Die Verbraucherpolitiker der Koalition haben sich am 28. Mai 2008 zusammen mit Bundesjustizministerin Zypries und Bundesverbraucherminister Seehofer über gemeinsame Eckpunkte zur Bekämpfung unerlaubter und belästigender Telefonwerbung geeinigt. Zusätzlich zu den von der Bundesregierung am 11. März 2008 vorgestellten Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung sind folgende Regelungen geplant:
Am heutigen Tag haben Bundesjustizministerin Zypries und Verbraucherschutzminister Seehofer ein Maßnahmenpakt zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorgestellt. Mit Ausnahme des geplanten Bußgeldtatbestandes finden die Vorhaben die Zustimmung der Wettbewerbszentrale.
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