Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: BGH verbietet auch geringwertige Werbegaben durch Apotheken
Mit zwei Urteilen vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) Boni und Gutscheinen, die dem Kunden von der Apotheke beim Kauf rezeptpflichtiger und damit preisgebundener Arzneimittel mitgegeben werden, eine Absage erteilt (BGH, Urteile vom 06.06.2019, Az. I ZR 206/17 und I ZR 60/18). Der I. Zivilsenat entschied in den von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren, dass die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig sind, weil beide Werbegaben gegen die geltenden Preisbindungsvorschriften verstießen.