Über die deutsche Musterfeststellungsklage und den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Verbandsklagen hielt die Wettbewerbszentrale am 23. Mai 2019 ein Referat beim Arbeitskreis Recht des Industrieverband Garten e. V. (IVG). Die Teilnehmer interessierte, welche Auswirkungen diese Klageformen für Herstellerunternehmen haben.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Nippe, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, erläuterte die Konzepte der deutschen Musterfeststellungsklage einerseits und der Verbandsklage im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission andererseits. Für Herstellerunternehmen können diese Verfahren relevant werden, wenn sie Verbrauchern Herstellergarantien einräumen. Vertragliche Ansprüche gegen die Herstellerunternehmen bestehen regelmäßig nicht, da die Verbraucher vertragliche Beziehungen mit den Einzelhändlern eingehen.
wn
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