Am 22. Mai 2019 stellte die Wettbewerbszentrale einer Delegation aus der Republik Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine das effektive System der privaten Rechtsdurchsetzung im Bereich des Wettbewerbsrechts vor. Die Vertreter und Vertreterinnen der Ministerien und anderer Behörden waren insbesondere an Informationen zur Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz interessiert.
Rechtsanwältin Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, stellte den Teilnehmern der Delegation das System der Selbstkontrolle an zahlreichen Beispielen aus der Praxis dar. Vorgestellt wurden unter anderem Fälle betreffend irreführende Produktaufmachungen, Mogelpackungen, aber auch irreführende Herkunftshinweise und falsche Kennzeichnung aus dem Bereich der Produktsicherheit. Die Beispiele machten deutlich, dass Unterlassungsansprüche, die seitens der Wirtschaft geltend gemacht werden, nicht nur Mitbewerbern, sondern auch Verbrauchern zugutekommen.
Lebhaft diskutiert wurde auch Influencer Werbung auf Instagram – hier stieß der Leitfaden der Wettbewerbszentrale auf hohes Interesse.
Organisiert wurde der trilaterale Arbeitsbesuch von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ).
jb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung