Telemediengesetz soll künftig auch für Videosharing-Plattformen gelten – Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes sowie weiterer Gesetze beschlossen.
Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes sowie weiterer Gesetze beschlossen.
Am 11. März 2020 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ beim IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH in Berlin.
Das Oberlandesgericht München hat einem Versicherungsmaklerunternehmen verboten, damit zu werben, es sei unabhängig und neutral, solange die Mehrheit der Unternehmensanteile von einem Versicherer gehalten wird
Am 1. April tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zu Art. 26 Abs. 3 LMIV in Kraft, nach der die Herkunftskennzeichnung für Primärzutaten in bestimmten Fällen verpflichtend wird.
Das Landgericht Essen hatte einem Hersteller von E-Zigaretten verboten, für diese mit den Aussagen „Genuss ohne Reue“ und „apothekenreine Premium E‑Liquids“ zu werben (LG Essen, Urteil vom 25.10.2019, Az. 41 O 13/19).
Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart handelt es sich bei Art. 13 DS-GVO (2016/679/EU) um eine Marktverhaltensregelung, weswegen ein Anspruch aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. § 3a UWG vorliegen kann. (Urteil v. 27.02.2020, Az. 2 U 257/19, nicht rechtskräftig).
Das nunmehr fünfte Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale fand bei Mitsubishi in Friedberg (Hessen) am 18. Februar 2020 statt. Stationen davor waren die BMW-Welt in München, die Autostadt von Volkswagen in Wolfsburg, die „IAA-Messestadt“ Frankfurt sowie Toyota in Köln.
Eine Automobilwerkstatt hatte in ihrem Internetauftritt mit zahlreichen Bezügen zu „Meisterwerkstatt“, „Kfz Meisterbetrieb“, „Reparaturen aus Meisterhand“, „meisterhaft“ sowie dem Slogan
Seit dem 1. März 2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (MasernschutzG).
Ein Sachverständiger hatte sich auf seiner Homepage unter einem Menüpunkt „Gerichtliche Zulassung“ unter anderem als anerkannter Sachverständiger eines Verbandes bezeichnet und machte unter der Überschrift „Der gerichtliche Sachverständige“ Ausführungen zu seinem Sachgebiet.
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