Oberlandesgericht Hamm: Wo „Alabaster“ draufsteht, muss auch „Alabaster“ drin sein
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die Werbung eines Möbelhauses aus dem Ruhrgebiet für Lampen aus Glas mit der Bezeichnung „Alabasterglas“ wettbewerbswidrig ist, da die angebotenen Lampen tatsächlich nicht aus Alabaster waren.