Landgericht Frankfurt am Main: Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugangsverträge ohne Laufzeitbindung können nicht ohne weiters per E-Mail geändert werden – 27.02.2006
Eine Vertragsumstellung, die per E-Mail angekündigt wird, kann nicht durch Schweigen des Kunden wirksam herbeigeführt werde. Im vorliegenden Fall, hatte ein großes Telekommunikationsunternehmen per E-Mail eine Änderung der Vertragslaufzeit von jederzeit kündbar in eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten angekündigt und
