Spam-Attacke: Snakecity – 05.05.2006
Derzeit kommt es zu einer groß angelegten Versendung von Massen-E-Mails mit bislang ungeklärter Herkunft. Die entsprechende E-Mail verweist auf die Domains „www.snakecity.cc“ bzw. „www.snakecirty.de“.
Derzeit kommt es zu einer groß angelegten Versendung von Massen-E-Mails mit bislang ungeklärter Herkunft. Die entsprechende E-Mail verweist auf die Domains „www.snakecity.cc“ bzw. „www.snakecirty.de“.
Am 1. Mai ist das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ändert sich unter anderem auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Konkret hat der Gesetzgeber die Regelungen für Zugaben und Rabatte in § 7 HWG verändert.
Der Fußball-Weltverband (Fédération Internationale de Football Association, FIFA) verliert auf Betreiben von Ferrero seine Marke „FUSSBALL WM 2006“ insgesamt und die Marke „WM 2006“ teilweise.
Die Angabe „FUSSBALL WM 2006“ ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes eine sprachübliche Bezeichnung für die damit beschriebene Sportveranstaltung, nämlich die im Jahr 2006 in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft.
Wer eine Internetplattform betreibt, auf der sich jeder Interessent eintragen kann, den trifft eine Prüfungspflicht hinsichtlich der unter den dortigen Einträgen angebotenen Leistungen. Dies entschied das OLG Hamburg durch Urteil vom 8.9.2005 (Az. 3 U 49/05).
Bei einer Internetapotheke müssen die gesetzlichen Pflichtangaben zwar nicht auf dem Bestellformular vorhanden sein, wohl aber auf den Web-Seiten der Internetapotheke, die sich mit den „Artikel Detailinformationen“ befassen. Das Zeichen „Warenkorb“ neben einer Produktinformation macht die entsprechende Seite noch nicht zu einem Bestellformular.
Wirbt ein Unternehmen mit der Angabe „Schwedisches Möbel-Lager“, so ist die Aussage irreführend, wenn weder die dort angebotenen Möbel aus Schweden oder von einem schwedischen Hersteller stammen, noch es sich um die Verkaufsstätte eines schwedischen Unternehmens handelt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet. Ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer
Ab Freitag, dem 7. April können auch alle Privatleute eine Internetadresse mit der Endung .eu beantragen. Jeder Interessierte muss sich ab diesem Zeitpunkt einfach an eine der mehr als 1.000 zugelassenen .eu Registrierstellen (Internetprovider) wenden.
Das Landgericht München I hat dem Freistaat Bayern per einstweiliger Verfügung vom 29.03.2006 verboten für die Verlosung von WM-Tickets zu werben, wenn die Teilnahme an dieser Verlosung vom Abschluss von Verträgen über Lotterien/Wetten, wie Lotto, Ergebniswette, Auswahlwette und GlücksSpirale, sowie der ODDSET-Kombi-Wette abhängig ist.
Eine vergleichende Werbung mit einem Preisvergleich ist unzulässig, wenn der Preisvergleich an Hand nicht mehr gültigen Preisen oder anderen Tagespreisen des Mitbewerbers vorgenommen wird.
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