OVG Saarlouis: Weihrauchextrakt ist zulassungspflichtiges Arzneimittel und kein Lebensmittel – 14.02.2006
Erfüllt ein Nahrungsergänzungsmittel (Weihrauchextrakt) nach dem europäischen Recht sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch eines Arzneimittels gilt nach der Rechtsprechung des EuGH der so genannte „Strenge-Grundsatz“.
