Home News Wettbewerbszentrale: Pfizer gibt für SORTIS® Unterlassungserklärung ab

Wettbewerbszentrale: Pfizer gibt für SORTIS® Unterlassungserklärung ab

Der Arzneimittelhersteller Pfizer hat gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung wegen seiner ganzseitigen Werbeanzeigen für den Cholesterinsenker SORTIS® abgegeben.

Der Arzneimittelhersteller Pfizer hat gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung wegen seiner ganzseitigen Werbeanzeigen für den Cholesterinsenker SORTIS® abgegeben.

Das Medikament SORTIS® fällt unter die neue Festbetragsregelung der Gesundheitsreform. Von Januar 2005 an übernehmen die Krankenkassen nicht mehr die Kosten für SORTIS® in voller Höhe. Pfizer hat in den vergangenen Wochen in großformatigen Zeitungsanzeigen erklärt, den Preis für sein cholesterinsenkendes Medikament Sortis zum 1. Januar 2005 nicht auf den kürzlich beschlossenen Festbetrag abzusenken. Für Sortis-Patienten können dadurch Mehrkosten von über 200 Euro im Jahr entstehen, die sie aus der eigenen Tasche zahlen müssten.

Pfizer wies in den Anzeigen unter der Überschrift

„Krankenkassenbeiträge senkt man nicht, indem man Cholesterinwerte erhöht“.

darauf hin und warnte vor einer Gesundheitsgefährdung von 1,5 Millionen Kassenpatienten, denen nun das „nachweislich beste Statin nicht mehr voll erstattet“ werde.

Die Anzeigen sorgten in der letzten Zeit für ein erhebliches Presseecho. Die Wettbewerbszentrale hat das Pharmaunternehmen wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes abgemahnt. Das Unternehmen verpflichtete sich am 24.11.2004, diese Anzeigen nicht mehr zu schalten.

Pfizer Deutschland hat nach eigenen Angaben am 03.12.2004 Klage beim Berliner Sozialgericht gegen den Festbetrag für seinen Cholesterinsenker Sortis eingereicht. Sortis ist das weltweit umsatzstärkste Medikament, berichtete Reuters.

Weiterführende Links zu diesem Thema

Handelsblattbericht vom 03.12.2004: Aus für Pfizer-Kampagne

Interview mit dem Deutschland-Chef von Pfizer in der Welt vom 03.12.2004

Zur neuen Festbetragsregelung bei Arzneimitteln

Was sind Festbeträge?

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