Der Bundesrat hat am 17.12.2004 der Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt. In zwei Stufen wird 2005 und 2006 eine einheitliche Pfandpflicht von 25 Cent auf Getränkedosen, Plastikflaschen und sonstige Einweg-Verpackungen eingeführt. Danach gilt auf Dauer ein Pfand von 25 Cent auf Bier, Wasser, Erfrischungsgetränke und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen und zwar für alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Andere Getränke und Verpackungen bleiben pfandfrei.
Die Verordnung sieht ferner vor, die Rücknahmepflicht des Handels bei pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen künftig lediglich auf die jeweilige Materialart zu beschränken. Damit hat der Endverbraucher die Möglichkeit, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unabhängig von Verpackungsdesign, Marke, Größe und von der Getränkeart überall dort abzugeben, wo Verpackungen dieses Materials in Verkehr gebracht werden. Mit dieser Einschränkung wird den Bedenken der Europäischen Kommission, die in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt wurden, Rechnung getragen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 18.12.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Vorschlag zur Änderung der VerpackungsVO: Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung nach Maßgabe einer Änderung zugestimmt. Der Bundesrat besteht auf einer Übergangsfrist von 12 Monaten für die Installation eines bundesweiten Rücknahmesystems infolge des Wegfalls der Insellösungen. Die gleiche Frist soll für die neu eingeführte Bepfandung alkoholhaltiger Mischgetränke und von Erfrischungsgetränken ohne Alkohol gelten.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Koblenz: PV-Komplettangebot ist zulassungspflichtiges Handwerk
-
Die Zeit läuft: Ab 19.06.2026 ist der Widerrufsbutton Pflicht
-
OLG Hamm lässt Unternehmen für Aussagen seines Chatbots haften, Volltext verfügbar
-
LG Berlin II: Vermittler tritt irreführend als Versicherer auf
-
OLG Hamburg: Wertgutscheine für Kundenwerbung bei Hörgeräten unzulässig
