Bezeichnung eines Perlweins als „Paradiesecco“ ist nicht irreführend
Die Bezeichnung „Paradiesecco“ für einen Perlwein ist nicht irreführend. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem aktuellen Urteil entschieden. Danach handelt es sich bei der gewählten Bezeichnung weder um eine unzulässige geographische Angabe noch um eine unzulässige Bezeichnung einer Rebsorte.
