Home News Seite 201

News

„Surimi“ darf nicht als Meeresfrucht verkauft werden

Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels muss es den Verbrauchern ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren anderen Erzeugnissen zu unterscheiden. Ein Anteil von 20 % Surimi in einer Meeresfrüchte-Mischung muss daher in der Bezeichnung selbst deklariert sein, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“.

Eingeschränkte Aussagekraft von Finanztests – Fondsanbieter gibt Unterlassungserklärung ab

Ein großer Anbieter von Publikumsfonds warb in Zeitungsanzeigen und im Internet mit einem Hinweis, er würde die höchste und beste Riesterrente Deutschlands anbieten. Diese Aussage stütze das Unternehmen auf zwei Untersuchungen von Fachzeitschriften aus den Jahren 2007 und 2009. Dabei unterstrich der Fondsanbieter auch im Text der Werbung nochmals die Behauptung, er habe die höchste und Beste Riesterrente Deutschlands und machte sich diese Aussage zu eigen.

Zur Werbung mit Auszeichnungen – Selbstauskunft des ausgezeichneten Betriebes ist nicht ausreichend

Nicht ohne Grund wird die Werbung mit Auszeichnungen von der Rechtsprechung streng im Hinblick auf die Beachtung geltender lauterkeitsrechtlicher Standards geprüft und bewertet. Kaum ein Werbeargument wird nämlich von den angesprochenen Verkehrskreisen vergleichbar ernst genommen und zur Grundlage von Konsumentscheidungen gemacht.

Die Wettbewerbszentrale hatte sich aufgrund diverser Beschwerden mit einer Aktion des Brancheninformationsdienstes markt intern zu beschäftigen.

Verbraucher müssen im Falle eines Widerrufs vermutlich schon bald keine Versandkostenpauschale mehr bezahlen

Der EuGH hat über die Frage zu entscheiden, ob es mit der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vereinbar ist, wenn einem Verbraucher im Falle des Widerrufs seines Fernabsatzvertrages die Kosten für die Zusendung der Ware auferlegt werden. Im konkreten Fall ging es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer im Versandhandel tätigen Gesellschaft. Ihre AGB sehen vor, dass der Verbraucher einen pauschalen Versandkostenanteil von 4,95 Euro trägt, den das Versandunternehmen im Fall eines Widerrufs nicht zu erstatten hat.

Bonusmeilen dürfen nicht frühzeitig verfallen

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die vorsieht, dass bei einer Einstellung des Flugprämienprogramms die Gültigkeit der gesammelten Bonuspunkte von ursprünglich fünf Jahren auf sechs Monate sinkt, unzulässig ist (Urteil vom 28. Januar 2010, Az. Xa ZR 37/09).

Änderungen im Rufnummernbereich (0)180 ab März 2010

Ab März 2010 besteht die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht dann nicht mehr aus.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de