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Steuerrundschreiben per Massenfax

Ein Berliner Unternehmen hatte im Juli für ein sog. Steuerrundschreiben geworben, welches der Adressat der Werbung im Abonnement beziehen konnte. Das Unternehmen führte im Briefkopf der Werbung den Hinweis „Steuertipps – Steueroptimierung – Bundesweit“. Bei dem Unternehmen handelte es sich jedoch nicht um einen Steuerberater.

Arzttermin in 3 Tagen? LG Düsseldorf verbietet irreführende Krankenkassenwerbung

Eine Krankenkasse warb in Anzeigen, die in Tageszeitungen erschienen, damit, dass man als Mitglied ihrer Krankenkasse einen schnelleren Arzttermin erhalte. Wörtlich hieß es „So schnell war ich noch nie beim Arzt.“ Im weiteren Text wurde dies konkretisiert: „Arzttermin in drei Tagen. Im Krankheitsfall sorgen wir für schnellere Arzttermine …“. Wer nun glaubte, innerhalb von drei Tagen tatsächlich einen Termin beim Facharzt zu erhalten, sah sich allerdings getäuscht.

Kapitalanlageanbieter muss Irreführung einräumen

Ein Kapitalanlagenanbieter im Bereich von regenerativen Energien warb in seinen Verkaufsprospekten mit einer jährlichen Mindestverzinsung von 6% und einer Investition mit realvorhandenem Gegenwert, mit –„Windkraftanlagen zum Anfassen“. Ebenso wurde mit einer maximalen Sicherheit durch eine breite Streuung des Genusskapitals geworben.

Zur Finanzierungswerbung bei Fahrzeugen

Mit der zum 11.06.2010 erfolgten Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung von Fahrzeugen.

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Kreditinstituten zu stärken und Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages in allen Mitgliedstaaten der EU zu standardisieren. Weiteres Ziel der Richtlinie ist es, Lockvogelangeboten mit Zinssätzen, die den meisten Verbrauchern im Ergebnis nicht zugänglich sind, entgegen zu wirken.

Neue Warnhinweise für Lebensmittel mit Azofarbstoffen

Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in Kraft getreten, mit der die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen europaweit harmonisiert werden soll.

In Art. 24 der Verordnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln festgelegt, die bestimmte Lebensmittelfarbstoffe enthalten. Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die die Farbstoffe

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