BGH: Preisbindung gilt auch für Medikamente mit geringer Restlaufzeit
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuell veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines pharmazeutischen Unternehmers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen. Die Wettbewerbszentrale hatte das Unternehmen verklagt, weil es Apotheken ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zu „Sonderpreisen“ anbot.
