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Erstes Thüringer Mittelstandsforum

Anlässlich des 1. Thüringer Mittelstandsforums am 20.09.2010 in Erfurt hat Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal, Geschäftsführerin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale, auf die rechtlichen Fallstricke im Internet hingewiesen.

Im Rahmen des Workshops III mit dem Arbeitstitel „Rechtsfalle Internet?

Ticketanbieter müssen über zusätzliche Kosten frühzeitig aufklären

Auch in diesem Jahr hat die Wettbewerbszentrale wieder an einer europaweit und von der Europäischen Kommission gesteuerten Untersuchung, einem sog. „Sweep“ teilgenommen: Geprüft wurden aktuell Online-Angebote von Anbietern von Event- und Sporttickets. Unter Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Wettbewerbszentrale zusammen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sowie dem BVL 29 Internetanbieter geprüft.

Scheibenwischerwerbung verboten

Seit Jahren schon nutzen zahlreiche Gebrauchtwagenaufkäufer, die ihre Fahrzeuge vornehmlich in das Ausland verkaufen eine Werbemethode, die von vielen mit kritischen Augen gesehen wird. Visitenkarten mit Slogans wie „Wir kaufen jedes Auto“, „Wir nehmen auch Ihr Auto“, „Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen“ etc. werden hinter Wischerblätter der Frontscheibe oder zwischen Gummidichtung und Seitenscheibe an parkenden Fahrzeuge gesteckt, wie nachstehende Beispiele belegen:

Power Service mit kleinen Fehlern

Der Markt einer großen Kette von Elektronikmärkten bewarb den Verkauf von großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Trocknern mit einem so genannten „Power Service Komfort“. Kunden sollten diesen Service, der in Form einer Metallbox zum Preis von € 39.00 angeboten wurde, zusätzlich zum Kauf des Gerätes erwerben. Enthalten in diesem Paket war nach der Werbung

Wer sich nicht wehrt, zahlt

Diesen Eindruck mussten Kunden einer Versicherung erhalten. Diese schrieb Inhaber einer Wohngebäudeversicherung an mit der Ankündigung, dass in Zukunft der Schutz bei Elementarschäden wie heftiger Niederschlag, Rückstau und Überschwemmung mitversichert sein sollte. Dies und eine Erhöhung der Versicherungssumme mit einem zusätzlichen Beitrag von jährlich bis zu 100 Euro werde automatisch zum 01.09.2010 zu Lasten des Kunden umgesetzt, es sei denn,

Bundesgerichtshof zu Bonus-Systemen bei Apothekern: Verkündungstermin verschoben

Bisher ist die Einführung von Bonus- und Gutschein-Systemen für Apotheker mit einem Risiko verbunden. Dies liegt an den speziellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke in Deutschland zu einem einheitlichen Preis an den Verbraucher abgegeben werden müssen. Die Rechtsprechung zu der Frage, ob Bonustaler oder Gutscheine die gesetzlich vorgesehene Preisbindung unterlaufen, war bisher vollkommen uneinheitlich. Der BGH hat sechs Verfahren zur Entscheidung zusammengefasst, drei davon sind von der Wettbewerbszentrale geführte Verfahren (Aktenzeichen I ZR 193/07, I ZR 26/09 und I ZR 125/08).

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