Bundesgerichtshof bremst „TATENDRANG“ Bayerischer Spielbanken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 24.06.2010, Az. I ZR 88/09 die Nichtzulassungsbeschwerde des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG München) vom 30.04.2010, Az. 29 U 5351/08 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte – wie bereits das Landgericht München in 1. Instanz – dem Freistaat auf Antrag der Wettbewerbszentrale verboten, für seine 9 Spielbanken wie nachfolgend abgebildet zu werben:
