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Autoritätsmissbrauch – Bezirksschornsteinfegermeister geben Unterlassungserklärungen ab

Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Bezirksschornsteinfegermeister die Möglichkeit, im Rahmen eines Nebenerwerbs privatwirtschaftliche Tätigkeiten zu erbringen. Das Nebenerwerbsverbot, das bis dahin in § 14 Schornsteinfegergesetz (SchfG) kodifiziert war, hat seither keinen Bestand mehr. Der Gesetzgeber hat sich zur Aufhebung dieses Verbots entschlossen, um dem Berufsstand der Schornsteinfeger die Möglichkeit zu geben, sich auf den freien Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen und die veränderten Bedingungen ab dem Jahr 2013 vorzubereiten.

Umkämpfter Fitnessmarkt und Fairness im Wettbewerb – Vielfältige und nicht immer zulässige Marketingmaßnahmen

Trotz Wirtschaftskrise hat sich die Fitnessbranche in den vergangenen beiden Jahren auf Wachstumskurs bewegt. Die Betreiber von Fitnessstudios konnten stetig neue Kunden gewinnen. Auf dem Fitnessmarkt herrscht jedoch ein harter Wettbewerb. Die Anbieter versuchen Kunden einerseits über attraktive Preisgestaltungen, andererseits über eine hohe Qualität des Leistungsangebotes an sich zu binden.

EuGH kippt generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung

In seiner heutigen Entscheidung kommt der EuGH (Europäische Gerichtshof) zu dem Ergebnis, dass eine Regelung wie sie § 4 Nr. 6 UWG vorsieht, nämlich das grundsätzliche Verbot der Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware abhängig zu machen, nicht mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (Urteil in der Rechtssache C-304/08). Ein solches Verbot sei nur zulässig, wenn es nicht absolut ausgesprochen wird, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zur Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme führt. Dabei kommt es darauf an, ob die Werbemaßnahme im Licht der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien „unlauter“ ist.

Werbung mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 ist laut Bundesgerichtshof auch für Nicht-Sponsoren möglich – FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

Im Jahr 2010 der Fußball-Weltmeisterschaft stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob sie z.B. mit der Angabe „WM 2010“ werben dürfen, ohne ein offizieller Sponsor der WM zu sein.

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem letzten Jahr (Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 183/07). Hier kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass

Zeitungszitate können in der Werbung wettbewerbsrechtlich problematisch sein – Unitymedia Hessen darf nicht ohne weiteres mit Aussagen aus Computerzeitschriften werben

Wer damit wirbt, dass er mit seinem Internetangebot im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg vorn liegt, muss sein Produkt auch überregional anbieten. Ein Spitzenplatz im Deutschland-Durchschnitt kann nicht von einem Anbieter beansprucht werden, der sein Angebot auf einige örtlich begrenzte Ballungsräume beschränkt.

Hausverwalter dürfen nicht unsachlich beeinflusst werden –Versicherungsvertreter gibt Unterlassungserklärung ab

Ein gebundener Versicherungsvertreter bewarb seine Versicherungsangebote (Wohngebäude-, Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Glas- und Gewässerschadenshaftpflicht) in Werbeschreiben direkt gegenüber Hausverwaltern und versprach diesen eine Prämie in Höhe von bis zu 12.500 Euro, wenn sie die Eigentümergemeinschaft zum Abschluss einer Versicherung bewegten.

Bundesgerichtshof: In der Fernsehwerbung müssen die genauen Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel nicht angegeben werden

In einem aktuell veröffentlichten Urteil (Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07) kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Ergebnis, dass in einer Fernsehwerbung zu einem Gewinnspiel der Hinweis „Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich“ als Information zu den Teilnahmebedingungen ausreichend ist. Es liegt darin kein Verstoß gegen § 4 Nr. 5 UWG vor,

OLG München: Hausarzt darf keinen Einfluss auf die Krankenkassenwahl nehmen

Die Wettbewerbszentrale hatte einen bayerischen Hausärzteverband abgemahnt. Anlass war eine so genannte Patienteninformation, mit der Ärzte ihre Patienten zu einem Wechsel zur AOK Bayern veran-lassen sollten. Zum Hintergrund: Die AOK Bayern war als erste Kasse bereit, einen – für die Hausärzte lukrativen – Hausarztvertrag abzuschließen. In der Patienteninformation heißt es u. a.:

Bundesgerichtshof: Zur rechtlichen Einstufung und Kennzeichnung von Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen

Der Bundesgerichtshof hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Prozess entschieden, dass Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen Medizinprodukte sind und als solche grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Soweit ihrer Herstellung eine Individualrezeptur zugrunde liegt, handelt es sich allerdings um Sonderanfertigungen, die ausnahmsweise von der CE-Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind (Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 193/06).

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