Keyword-Advertising: BGH bestätigt und präzisiert seine bisherige Rechtsprechung
Mit Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10 – MOST-Pralinen, hat der BGH seine Rechtsprechung zum Keyword-Advertsing (Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 125/07 – Bananabay II) bestätigt und weiter präzisiert.
Beim Keyword-Advertising handelt es sich um Werbung, die bei Eingabe eines oder mehrerer Schlüsselwörter in einem separaten Werbeblock auf der Internetseite von Google erscheint. Im konkreten Fall ging es um das Erscheinen der Werbeanzeige der Beklagten bei Eingabe der Schlüsselwörter „Pralinen“