Wettbewerbszentrale rügt irreführenden Preisvergleich und die Preisgarantiewerbung eines Stromanbieters
Ein Energieversorger in Süddeutschland warb im Internet mit einem Preisvergleich für die eigenen Stromprodukte, indem es den eigenen Sondertarif mit dem Grundversorgungstarif eines Mitbewerbers verglich. Dabei wurde dem Preisvergleich ein jährlicher Stromverbrauch von über 7.000 kWh zugrunde gelegt. Der Preisvergleich fiel mit einer deutlichen Kostenersparnis für den Sondertarif und damit zugunsten des werbenden Energieversorgers aus.
