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LG Wiesbaden zu Insolvenzverkäufen im Orientteppichhandel

Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig), entschieden, dass die Werbung mit Insolvenzverkäufen unzulässig ist, wenn die beworbene Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Ein Teppichhändler hatte in Karlsruhe und Donauwörth in großen Anzeigen unter Hinweis auf das Insolvenzverfahren 4 IN 421/08 eine ultimative 3-tägige Schlussräumung angekündigt und mit einer „Liquidation“ und „Insolvenzauflösung“ geworben.

Irreführende Werbung eines Elektronikmarktes für eine Aktion „3 für 2“

Eine Elektronikmarktkette hatte in bundesweit geschalteten Werbeanzeigen zu Ostern geworben mit einer Aktion „3 für 2 – 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen!“. Gemäß dem Text der Werbung sollte die Aktion gelten für alle vorhandenen CDs, DVDs, Blu-rays, PC/Konsolen-Spiele und Software. In der Werbung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der günstigste Artikel gratis an den Kunden abgegeben werde.

OLG Düsseldorf zum Pillentaxi

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Apotheker untersagt, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Botenzustellung durch Auszubildende an Kunden abgeben zu lassen, wenn nicht zuvor eine persönliche Beratung durch entsprechend qualifiziertes pharmazeutisches Personal in der Apotheke stattgefunden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 116/12). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Gegenstand des Rechtsstreits war die Auslieferung durch ein so genanntes „Pillentaxi“, bei dem telefonisch in der Apotheke bestellte Arzneimittel durch Boten dem Kunden zugestellt werden.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10.07.2013 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt (Az. 8 C 9.12). Unter anderem geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen darf.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit privaten Wohnsitzen sowohl in Österreich als auch in Bayern. Er legte nach österreichischem Recht die Prüfung als Baumeister ab, und betreibt als „Planender Baumeister“ in Österreich ein Planungsbüro. Daneben beantragte er die Eintragung in die Architektenliste der bayerischen Architektenkammer.

Frühbucherrabatt für Liga-Kongress 2013 in Kiew läuft

Der jährliche Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC/Liga) findet in diesem Jahr vom 19. bis 22. September 2013 in Kiew, Ukraine, statt. Eine Anmeldung ist ab sofort unter http://www.aruc.org.ua/en/lidc2013/register >> möglich – der Frühbucherrabatt gilt bis zum 11. August 2013!

Die Liga ist eine traditionsreiche Organisation, die sich bereits seit den 30er Jahren mit allen Fragen des Wettbewerbs einschließlich Kartellrecht und seinen Schnittstellen zum geistigen Eigentum befasst.

OLG Koblenz: Fernsehwerbung „All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen“ ist irreführend

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 08.05.2013, Az. 9 U 1415/12, die Berufung der Beklagten gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2012, Az. 1 HK O 177/11, zurückgewiesen. Das Landgericht Koblenz hatte den beklagten Telekommunikationsanbieter wegen irreführender Preiswerbung in einem Fernsehspot und im Internet zur Unterlassung verurteilt

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