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BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals ist nicht wegen einer beanstandeten Nutzerbewertung zu einem Hotel gem. § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG zur Unterlassung verpflichtet, wenn die beanstandete Nutzerbewertung nicht als eigene „Behauptung“ des Portalbetreibers einzuordnen ist. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Nutzerbewertungen ist der Portalbetreiberin nicht zumutbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuellen Entscheidung „Hotelbewertungsportal“

BGH: Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag beeinflusst den Zahlungsschuldner unangemessen in seiner Entscheidungsfreiheit

In einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. 19.03.2015, I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis) kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Ergebnis, dass ein Mobilfunkunternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn es in Mahnschreiben gegenüber seinen Kunden folgenden Hinweis auf eine Meldung an die SCHUFA verwendet:

Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag

Gilt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken? – OLG Düsseldorf legt die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor

Dem Prozess, den die Wettbewerbszentrale gegen eine Patientenvereinigung führt, liegt das Bonus-Modell einer niederländischen Versandapotheke zugrunde. Der Patientenverband hatte seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass sie beim Bezug ihrer verschreibungspflichtigen Arzneimittel über den ausländischen Versender Rabatte erhielten. Das Landgericht Düsseldorf hatte der Klage stattgegeben und dem Beklagten untersagt, im Rahmen seiner Kooperation mit der Versandapotheke deren Bonus-Modell zu empfehlen.

Verschenken einer Sonnenbrille auch aus Sicht des LG Flensburg unzulässig

Bereits vor einem Jahr hat das Landgericht (LG) Flensburg entschieden, dass die „Kauf 1 Nimm 2“-Aktion eines vor Ort ansässigen Optikers gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz verstößt (LG Flensburg, Urteil vom 12.03.2014, Az. 6 O 86/13). Die Flensburger Richter sahen in dem Angebot, beim Kauf einer Brille eine Aktionssonnenbrille in gleicher Stärke kostenlos dazu zu erhalten, keinen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG zulässigen Mengenrabatt.

Irreführende Werbung eines Schornsteinfegers über Kohlenmonoxid- und Rauchwarnmelderpflichten in NRW

Anlässlich einer aktuellen Beschwerde weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass derzeit in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein irreführendes Angebotsschreiben eines Schornsteinfegers in Umlauf ist, das falsche Angaben über die Wohnungseigentümerpflichten zur Ausstattung von Räumen mit Kohlenmonoxid- und Rauchwarnmeldern enthält.

Auflösung von Sternchenhinweisen

Das Landgericht Freiburg hat mit Datum vom 23.02.2015, Aktenzeichen 12 O 105/14 entschieden, dass es irreführend und wettbewerbswidrig ist, wenn für Rabatte unter Angabe eines Sternchenhinweises in Printwerbungen geworben wird, sofern der Sternchenhinweis nicht auf derselben Seite aufgelöst wird.

Jahrestagung 2015 der Wettbewerbszentrale

Die diesjährige Jahrestagung der Wettbewerbszentrale findet am 28. und 29.04.2015 in Bad Homburg statt und steht unter dem Motto

„Die Digitalisierung und ihre Folgen für den Wettbewerb“.

Die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft mit ihrem enormen Veränderungspotenzial, ihren Risiken und Chancen, wird wie kaum eine andere Entwicklung Einfluss auf die Gestaltung des Wettbewerbs haben.

Fahrschulen bekommen keine Grundgebühr

In einem vor dem Landgericht Wiesbaden von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren hat das Gericht einer Fahrschule die Verwendung des Begriffes „Anmeldegebühr“ als Bezeichnung für das Entgelt für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichtes untersagt (LG Wiesbaden, Urteil vom 19.12.2014, Az. 13 O 38/14). Die Fahrschule hatte in ihrem Schaufenster ein Plakat ausgehängt mit dem Aufdruck

Teilnahmekosten eines Kreuzworträtselgewinnspiels

In einer TV-Zeitschrift bot ein bekanntes Medienunternehmen ein Kreuzworträtsel mit einem Gewinnspiel an, bei dem hochwertige Sachpreise wie ein E-Bike ausgelobt wurden. Neben der Möglichkeit der telefonischen Teilnahme (bis zu 0,65 € pro Anruf), bot das Unternehmen weitere Teilnahmemöglichkeiten an:

„Sie wollen nicht anrufen? Dann wählen Sie doch einen dieser Wege:

Batteriebetriebene Fahrradlampen ohne K-Nummer dürfen nicht verkauft werden

Die Zeiten, in denen batteriebetriebene Lampen allenfalls zusätzlich am Fahrrad montiert werden durften, sind vorbei. Zum 01.08.2013 wurde die Vorschrift in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), nach der Fahrräder für den Betrieb des Scheinwerfers und des Rückstrahler zwingend mit einem Dynamo ausgerüstet sein mussten, aufgehoben. Heute reicht eine Ausstattung nur mit Batterieleuchten aus. Dennoch ist Vorsicht geboten. Ebenso wie das Dynamolicht müssen batteriebetriebene Fahrradlampen amtlich genehmigt und

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