BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers
Die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals ist nicht wegen einer beanstandeten Nutzerbewertung zu einem Hotel gem. § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG zur Unterlassung verpflichtet, wenn die beanstandete Nutzerbewertung nicht als eigene „Behauptung“ des Portalbetreibers einzuordnen ist. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Nutzerbewertungen ist der Portalbetreiberin nicht zumutbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuellen Entscheidung „Hotelbewertungsportal“