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BGH: Zugang notarieller Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr nicht entfallen

Eine von einem Notar beurkundete Unterlassungserklärung, die der Wettbewerbsverletzer dem Gläubiger übermittelt, beendet die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung nicht. Der Gläubiger ist nicht gehindert, seinen Unterlassungsanspruch im Wege einer gerichtlichen Klage durchzusetzen. Dieses Fazit lässt sich aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs ziehen (BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 100/15).

EuGH: Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält dynamisch vergebene IP-Adressen für „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts – aber nur, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Dies sei dann der Fall, wenn der Webseitenbetreiber „über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.“

EU-US-Privacy Shield: Neue Datenschutzvereinbarung mit den USA

Besonders internationale Konzerne, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die USA stehen oftmals vor der Frage, wie ein rechtmäßiger Transfer von personenbezogenen Daten in die USA erfolgen kann.

Durch die Verabschiedung des EU-US-Privacy Shields durch die EU-Kommission stehen für Unternehmen nun grundsätzlich wieder zwei Wege zur Verfügung,

Blickfangwerbung „30 Monate Garantie“ auf gebrauchte Mobilfunkgeräte ohne Hinweis auf obligatorische Geräteregistrierung war irreführend

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt (Oder) kürzlich einem Unternehmen, das im eigenen Internetshop gebrauchte Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, untersagt, Waren unter Angabe einer Garantie zu bewerben, ohne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Garantieversprechen darauf hinzuweisen, dass dieses nur nach einer Geräteregistrierung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann

Internationaler Kongress der Liga in Genf mit rund 100 Teilnehmern – Resolutionen zu geographischen Herkunftsangaben und Arzneimittelsektor werden verabschiedet

Im Jahr 2016 fand der Liga-Kongress vom 06. bis 09. Oktober 2016 in Genf mit rund 100 Teilnehmern aus 17 Ländern statt. Die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht ist die Dachorganisation für die in ihr zusammengeschlossenen nationalen Vereinigungen. Die deutsche Landesgruppe wird vom Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs repräsentiert

OLG Hamm: Makler sind zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet

Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch Makler verpflichtet sind, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in ihre Immobilienwerbung aufzunehmen (Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15 und Urteil vom 20.08.2016, Az. 4 U 8/16). Dies teilte das Gericht in einer Pressmitteilung vom 11. Oktober 2016 mit. Damit liegen die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu dieser Streitfrage vor.

Rückblick: Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale zu aktuellen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht

Die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale fand auch in diesem Jahr eine gute Resonanz: Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale zu der für Praktiker konzipierten und an fünf Standorten durchgeführten Seminarveranstaltung eingeladen, zu der zahlreiche Teilnehmer erschienen waren.

Nach der Auftakt-Veranstaltung in Köln am 12.September referierten Peter Breun-Goerke und Gabriele Bernhardt,

LG München I zu Health Claims: „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“ für ein Getränk ist nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das LG München I einem Getränkehersteller untersagt, für ein Getränk in seiner konkreten Aufmachung mit der Aussage „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen!“ zu werben (LG München I, Urteil vom 21.09.2016, Az. 37 O 3339/16, nicht rechtskräftig).

BGH zu Beauty Claims: Aussage „Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ stellt unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Revision eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln zurückgewiesen, der sich gegen die Verurteilung zur Unterlassung von Aussagen wie „Die Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ für ein Nahrungsergänzungsmittel gewendet hatte (BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. I ZR 81/15 – Repair Kapseln).

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