Getunter Porsche darf unter der Bezeichnung Porsche beworben werden
Ein getunter Porsche darf immer noch unter der Angabe Porsche verkauft werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil v. 12.3.2015, Az. I ZR 147/13) und damit die Anbieter von modifizierten Fahrzeugen in ihren Rechten bestärkt.