Lebensmittel

Underberg kann weiter mit Wohlbefinden und Bekömmlichkeit werben

Die Underberg KG darf ihre Kräuterspirituose zunächst weiter mit den Aussagen „besonders nach dem Essen – für den Magen – er tut einfach gut“ (1), „Underberg weltweit im Dienste des Wohlbefindens“ (2), „Wohlbefinden für den Magen“ (3), „Garantie für höchste Bekömmlichkeit“ (4), „appetitanregend/seine appetitanregenden Eigenschaften“ (5) sowie „verdauungsfördernd/ seine verdauungsfördernden Eigenschaften“ (6) bewerben. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.03.2010, Az. I – 20 U 183/09 im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

„Surimi“ darf nicht als Meeresfrucht verkauft werden

Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels muss es den Verbrauchern ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren anderen Erzeugnissen zu unterscheiden. Ein Anteil von 20 % Surimi in einer Meeresfrüchte-Mischung muss daher in der Bezeichnung selbst deklariert sein, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“.

Health Claims Verordnung – Vorschriften werden gut zwei Jahre nach dem Inkrafttreten nicht hinreichend berücksichtigt

Aufgrund von Beschwerden aus der Lebensmittelbranche hat die Wettbewerbszentrale stichprobenartig Produkte mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben auf die Einhaltung der Hinweispflichten nach der Health Claims Verordnung überprüft.

Von ca. 30 überprüften Lebensmitteln wiesen sechs Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften der so genannten Health Claims Verordnung auf.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Salmiak-Lakritze, die nur für Erwachsene geeignet sind, dürfen auf der Verpackung nicht den Eindruck erwecken, ebenfalls für Kinder geeignet zu sein

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 09.06.2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorfs, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abbilden, wenn

Sanktionen bei Verstößen gegen das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche – Verletzung des Jugendschutzrechts ist Wettbewerbsverstoß

Wettbewerbszentrale und HDE beabsichtigen, den Jugendschutz zu stärken: Jugendschutz ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Die Unternehmen im Handel haben ein ureigenes Interesse daran, dass die strikten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Kindern und Jugendliche umfassend eingehalten werden. Der Verstoß gegen das Jugendschutzrecht stellt zugleich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

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