EuGH: Mineralwasser aus einem Wasservorkommen mit verschiedenen Quellen darf nur unter einem gewerblichen Kennzeichen vertrieben werden
Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf ein natürliches Mineralwasser aus einem Mineralwasservorkommen mit verschiedenen Quellen nur unter einem Kennzeichen in den Verkehr gebracht werden, wenn es an allen Entnahmestellen identische Merkmale aufweist (EuGH, Urteil vom 24.06.2015, Rs C-207/14). Bei der Identifizierung eines natürlichen Mineralwassers komme dem Namen seiner Quelle oder gegebenenfalls der Angabe des Ortes seiner Gewinnung eine entscheidende Rolle zu.